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   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22.VB-3   

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VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,12507)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2023 - VerfGH 54/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,12507)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3 (https://dejure.org/2023,12507)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.02.2023 - VerfGH 13/23

    Verfassungsbeschwerde gegen eine oberlandesgerichtliche Entscheidung im

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7, m. w. N.).

    Macht der Beschwerdeführer von der Anhörungsrüge nicht oder nicht ordnungsgemäß Gebrauch mit der Folge, dass das Fachgericht den mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Gehörsverstoß nicht oder nicht vollständig einer Überprüfung unterzieht und gegebenenfalls zum Anlass für eine Selbstkorrektur nimmt, ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt - also auch im Umfang weiterer gerügter Grundrechtsverletzungen - unzulässig, wenn sich die behauptete Gehörsverletzung auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 17, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7).

    Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG muss der Beschwerdeführer, soweit dies nicht ohnehin bekannt oder offensichtlich ist, darlegen, dass er gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG den Rechtsweg erschöpft hat oder dies ausnahmsweise nicht erforderlich ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 4/22.VB-1, juris, Rn. 12, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 99/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen verwaltungsgerichtlichen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9).

    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 631/15, juris, Rn. 5; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 10 f.).

  • BVerfG, 23.03.2017 - 1 BvR 631/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen sozialgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 631/15, juris, Rn. 5; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 10 f.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 106/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Einspruchs aufgrund des Vorwurfs

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Macht der Beschwerdeführer von der Anhörungsrüge nicht oder nicht ordnungsgemäß Gebrauch mit der Folge, dass das Fachgericht den mit der Verfassungsbeschwerde geltend gemachten Gehörsverstoß nicht oder nicht vollständig einer Überprüfung unterzieht und gegebenenfalls zum Anlass für eine Selbstkorrektur nimmt, ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt - also auch im Umfang weiterer gerügter Grundrechtsverletzungen - unzulässig, wenn sich die behauptete Gehörsverletzung auf den gesamten Streitgegenstand erstreckt (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 30. August 2022 - VerfGH 106/21.VB-1, juris, Rn. 17, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7).
  • BSG, 28.09.2017 - B 10 ÜG 18/17 C

    Sozialgerichtliches Verfahren - Anhörungsrüge - Erforderlichkeit der

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Allerdings ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung der frühestmögliche und in der Regel auch spätester Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. BSG, Beschluss vom 28. September 2017 - B 10 ÜG 18/17 C, juris, Rn. 4).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.10.2022 - VerfGH 4/22

    Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Gemäß § 18 Abs. 1 Satz 2 Halbs. 1, § 55 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 VerfGHG muss der Beschwerdeführer, soweit dies nicht ohnehin bekannt oder offensichtlich ist, darlegen, dass er gemäß § 54 Satz 1 VerfGHG den Rechtsweg erschöpft hat oder dies ausnahmsweise nicht erforderlich ist (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 18. Oktober 2022 - VerfGH 4/22.VB-1, juris, Rn. 12, und vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.12.2020 - VerfGH 149/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Ablehnungsgesuchs in einem

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Umgekehrt kann der Verfassungsgerichtshof abweichend vom Fachgericht die Unzulässigkeit des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs feststellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 15 ff. zu einer vom Fachgericht lediglich als unbegründet angesehenen, tatsächlich aber bereits offensichtlich unzulässigen Anhörungsrüge).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2022 - VerfGH 139/20

    Verfassungsbeschwerde wegen der Nichtzulassung der Berufung zum

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 139/20.VB-1, juris, Rn. 24).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 02.11.2021 - VerfGH 84/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.05.2023 - VerfGH 54/22
    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 84/21.VB-3, juris).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2023 - VerfGH 39/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes in einem

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).

    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 139/20.VB-1, juris, Rn. 24 m.w.N.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 4).

    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 5).

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).

    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. März 2017 - 1 BvR 631/15, juris, Rn. 5; vgl. auch VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 10 f.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).

    Umgekehrt kann der Verfassungsgerichtshof abweichend vom Fachgericht die Unzulässigkeit des fachgerichtlichen Rechtsbehelfs feststellen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 15. Dezember 2020 - VerfGH 149/20.VB-2, juris, Rn. 15 ff.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).

    Grundsätzlich ist der Zeitpunkt der Bekanntgabe der angegriffenen Entscheidung der frühestmögliche und in der Regel auch der späteste Zeitpunkt der Kenntniserlangung von der Verletzung des rechtlichen Gehörs (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 11 m.w.N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 66/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).

    Bleibt ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos, ist eine Verfassungsbeschwerde regelmäßig unzulässig (vgl. zum Ganzen VerfGH NRW, Beschluss vom 30. August 2022 - VerfGH 139/20.VB-1, juris, Rn. 24 m.w.N.; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 4).

    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2023 -VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 5).

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 20.02.2024 - VerfGH 70/22

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags in einem

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).

    Die Anhörungsrüge muss ihrem Inhalt nach geeignet sein, auf eine Vermeidung oder Korrektur des gerügten Grundrechtsverstoßes hinzuwirken (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 28. Februar 2023 - VerfGH 13/23.VB-2, juris, Rn. 7 m. w. N; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 6).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 73/23

    Verfassungsbeschwerde wegen Verurteilung zu einer Geldbuße nach einem

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 28/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrags in einem

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 09.04.2024 - VerfGH 26/24

    Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung eines Berichtigungsantrags in einem

    Diese Entscheidung kann zusammen mit der Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde ergehen (vgl. nur VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 1 m.w.N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 12.12.2023 - VerfGH 114/22

    Verfassungsbeschwerde wegen Schadensersatzes nach einem Verkehrsunfall

    Mithin gehört zur Rechtswegerschöpfung die Obliegenheit des Beschwerdeführers, dem Fachgericht fristgerecht und unter Einhaltung der sich aus dem Prozessrecht ergebenden Darlegungsanforderungen alle Umstände vorzubringen, die möglicherweise zum Erfolg seines Rechtsbehelfs und damit zur Behebung bzw. Verhinderung der gerügten Grundrechtsverletzung bereits im fachgerichtlichen Verfahren führen könnten (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 2. November 2021 - VerfGH 99/21.VB-3, juris, Rn. 9; Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 5).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 04.07.2023 - VerfGH 37/23

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung als Bevollmächtigter in einem

    Aus der fachgerichtlichen Verwerfung eines Rechtsbehelfs als unzulässig kann daher nicht automatisch geschlossen werden, der Rechtsweg sei nicht ordnungsgemäß erschöpft worden (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 16. Mai 2023 - VerfGH 54/22.VB-3, juris, Rn. 7).
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